Die Stiftung möchte, dass sich in dem Kreis der Geförderten das soziale Leben der Gegenwart
spiegelt. Sie ist offen für bildungswillige junge Menschen aller Schichten der Bevölkerung mit ihren
vielseitigen Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnissen. Die Stiftung möchte besonders junge
Frauen und Mädchen ermuntern, ihre Neigungen und Begabungen auf höheren Bildungswegen
zu verwirklichen. Neben der Unterstützung pflegt sie den Austausch zwischen Stipendiaten
und den Stiftungsverantwortlichen durch Gespräche und Berichte.
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Nachweis überdurchschnittlicher Begabung und Qualifikation durch Zeugnisse und Referenzen
Der Antragsteller muss mindestens 5 Jahre in Baden-Württemberg gelebt haben und in Baden-Württemberg studieren
Höchstalter 30 Jahre
Keine Förderung von bereits erfolgreichen Absolventen. Ausgenommen ist Masterstudium nach Bachelorabschluss im selben Studiengang. Keine Förderung von Promotionen
Sonstiges
  – Nachweis, dass keine andere Unterstützung und Förderung möglich ist und das Studienziel nicht
   aus eigener Kraft erreicht werden kann
– Bewerbung frühestens zum 2. Semester
– Förderung von Auslandsaufenthalten nur, wenn der Antragsteller zuvor mindestens 12 Monate von
   der Markelstiftung gefördert wurde
 
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Zwischen 50,- und 600,- EUR monatlich für
  – Lebensunterhalt, Miete, Studiengebühren, Fahrkosten
– Lern- und Arbeitsmittel, künstlerischen Unterricht
– Arbeitsgemeinschaften
 
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Wenn Sie nach Prüfung der Fördervoraussetzungen für ein Stipendium in Frage kommen,
können Sie über die Markelstiftung Stuttgart, Geschäftsstelle, Wernerstr. 1,
70469 Stuttgart (Feuerbach) oder online (siehe Link „Kontakt“) ein Antragsformular anfordern.

Prüfen Sie bitte gewissenhaft, ob Sie für eine Förderung tatsächlich
in Frage kommen und legen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

tabellarischer Lebenslauf
ausführliche handschriftliche Beschreibung des bisherigen Lebens- und Bildungsweges (nicht länger als 3 DIN A4-Seiten)
bisherige Zeugnisse in Kopie
Lichtbild
BAföG-Bescheid, -Ablehnungsbescheid oder eine Erklärung zu BAföG
Gutachten von zwei Lehrkräften/Professoren
Immatrikulationsbescheinigung

Erst wenn Ihnen alle Unterlagen vorliegen und alle gewünschten
Antragsangaben gemacht sind, schicken Sie die gesamte Bewerbung
an die Geschäftsstelle zurück.

 
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Aus allen vollständigen und förderungswürdigen Anträgen wird durch den Stiftungsvorstand
eine Bewerberauswahl getroffen. Die Stipendiumskandidaten werden schriftlich benachrichtigt
und zu einem persönlichen Bewerbungs- bzw. Aufnahmegespräch nach Stuttgart eingeladen.
Die Fahrtkosten hierfür übernimmt die Stiftung.
 
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Für das Sommersemester 2012 können bis zum 01.04.2012 und für das Wintersemester 2012/2013 bis zum 01.10.2012 Förderanträge für Masterstudiengänge eingereicht werden. Bitte fordern Sie das Antragsformular über den Link 'Kontakt' bei uns an.
 
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